CareLit Fachartikel

Für den Steuersatz ist die Art von Dienstleistung und Räumen wichtig

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 3 · S. 62 bis 63

Dokument
181649
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
62 bis 63
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ob die Abgabe von Speisen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (derzeit 7 Prozent) oder dem Regelsteuersatz (derzeit 19 Prozent) besteuert wird, ist immer wieder Gegenstand von Rechtsstreiten. Der bloße Verkauf von Lebensmitteln ist in der Regel dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterwerfen. Demgegenüber begründet die Abgabe von Speisen in Verbindung mit weiteren Dienstleistungselementen, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung von Tischen und Stühlen, regelmäßig eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung. Die Abgrenzung gestaltet sich in der Praxis häufig schwierig. Das Finanzgericht Berlin-Bran…

Schlagworte

MOBILIAR ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG VERSORGUNGSBEREICH LEISTUNG ZEIT ES PRAXIS Altenheim Hannover