Für den Steuersatz ist die Art von Dienstleistung und Räumen wichtig
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 3 · S. 62 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob die Abgabe von Speisen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (derzeit 7 Prozent) oder dem Regelsteuersatz (derzeit 19 Prozent) besteuert wird, ist immer wieder Gegenstand von Rechtsstreiten. Der bloße Verkauf von Lebensmitteln ist in der Regel dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterwerfen. Demgegenüber begründet die Abgabe von Speisen in Verbindung mit weiteren Dienstleistungselementen, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung von Tischen und Stühlen, regelmäßig eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung. Die Abgrenzung gestaltet sich in der Praxis häufig schwierig. Das Finanzgericht Berlin-Bran…