CareLit Fachartikel

Mutterschutz wird gestärkt

pro Hauswirtschaft, Hannover · 2018 · Heft 2 · S. 32 bis 33

Dokument
181673
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pro Hauswirtschaft, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 2
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
2512-0123
DOI

Zusammenfassung

Gefährdung für die schwangere bzw. stillende Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Die Beschäftigung bis 22 Uhr kann bereits während der Prüfung des Antrags durch die Behörde erfolgen und ist erst dann einzustellen, wenn der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen abgelehnt, gilt er als genehmigt. Die Lockerungen gelten auch für die Mehr-, Sonnund Feiertagsarbeit. Soweit gesundheitliche Gründe nicht dagegen sprechen, können Schwangere und Stillende ab diesem Jahr auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin grundsätzlich Mehrarbeiten sowie Sonnund Feiertagsschichten übe…

Schlagworte

ARBEITGEBER SOZIALVERSICHERUNG PFLEGEVERSICHERUNG RENTENVERSICHERUNG KIND KÜNDIGUNG MÜTTER SCHWANGERSCHAFT FRAUEN PRAXIS MENSCHEN RECHTSANWÄLTE pro Hauswirtschaft Hannover