Mutterschutz wird gestärkt
pro Hauswirtschaft, Hannover · 2018 · Heft 2 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gefährdung für die schwangere bzw. stillende Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Die Beschäftigung bis 22 Uhr kann bereits während der Prüfung des Antrags durch die Behörde erfolgen und ist erst dann einzustellen, wenn der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen abgelehnt, gilt er als genehmigt. Die Lockerungen gelten auch für die Mehr-, Sonnund Feiertagsarbeit. Soweit gesundheitliche Gründe nicht dagegen sprechen, können Schwangere und Stillende ab diesem Jahr auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin grundsätzlich Mehrarbeiten sowie Sonnund Feiertagsschichten übe…