Neues Recht für Soldatinnen und Soldaten mit Behinderungen
Düwell, F. J.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 2 · S. 1 bis 4
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die persönliche Rechtsstellung schwerbehinderter Soldaten und Soldatinnen galten nach § 128 Abs. 4 Satz 1 SGB IX a. F. bis 29.12.2016 nur die »§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX«. Wegen der fehlenden Verweisung auf die in § 2 Abs. 3 SGB IX definierte Gleichstellung sah das Schrifttum für die Gleichstellung eines behinderten Soldaten oder einer behinderten Soldatin keine Rechtsgrundlage. Dies wurde pauschal damit begründet, für Soldaten bestehe kein Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt. Damit komme auch der Sache nach eine Gleichstellung nicht in Betracht. Das entsprach im Ergebnis auch dem Stand der Rechtsprechung. Dem ist…