CareLit Fachartikel

Die Heimarbeit im Schwerbehindertenrecht des SGB K Teiln

Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 2 · S. 4 bis 8

Dokument
181708
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
4 bis 8
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Für die Vertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten im Bundesnachrichtendienst bestand schon eine Sonderregelung in § 158 Abs. 1 SGB IX a. F. Daran anknüpfend hat Art. 2 BTHG mit Wirkung zum 30.12.2016 eine vergleichbare Sonderregelung für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) in § 158 Abs. 2 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung geschaffen. Diese ist nach Art. 1 i. V. m. § 26 Abs. 1 Satz 1 BTHG für die seit 1.1.2018 geltende Fassung des SGB IX unter der neuen Zählung als § 240 Abs. 2 SGB IX übernommen worden.

Schlagworte

URLAUB BETRIEB TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ SCHREIBEN MENSCHEN ERWACHSENER ES RECHTSPRECHUNG LITERATUR ZEIT ZULASSUNG Behindertenrecht Stuttgart