CareLit Fachartikel
Die Heimarbeit im Schwerbehindertenrecht des SGB K Teiln
Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 2 · S. 4 bis 8
Dokument
181708
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Vertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten im Bundesnachrichtendienst bestand schon eine Sonderregelung in § 158 Abs. 1 SGB IX a. F. Daran anknüpfend hat Art. 2 BTHG mit Wirkung zum 30.12.2016 eine vergleichbare Sonderregelung für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) in § 158 Abs. 2 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung geschaffen. Diese ist nach Art. 1 i. V. m. § 26 Abs. 1 Satz 1 BTHG für die seit 1.1.2018 geltende Fassung des SGB IX unter der neuen Zählung als § 240 Abs. 2 SGB IX übernommen worden.
Schlagworte
URLAUB
BETRIEB
TÄTIGKEIT
UNTERNEHMEN
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
SCHREIBEN
MENSCHEN
ERWACHSENER
ES
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
ZEIT
ZULASSUNG
Behindertenrecht
Stuttgart