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Der „maßnahmebezogene“ Antrag im Beschlussverfahren unter besonderer Berücksichtigung des LPVG NRW

Lechtermann, D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 3 · S. 90 bis 99

Dokument
181764
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Lechtermann, D.;
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 61
Seiten
90 bis 99
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder räumen den Personalräten in unterschiedlichem Umfang förmliche Beteiligungsrechte an Maßnahmen ein, deren Durchführung die Dienststellen beabsichtigen. Die Bedeutung des einzelnen Beteiligungsrechts hängt zum einen von dessen Art ab, insbesondere also davon, ob es sich um ein uneingeschränktes oder nur eingeschränktes Mitbestimmungsrecht, um ein Mitwirkungsrecht oder lediglich um ein Anhörungsrecht handelt. Zum anderen hängt die Bedeutung des Beteiligungsrechts aber auch davon ab, welche Möglichkeiten dem Personalrat durch das jeweilige Personalvertretungs…

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNGSRECHT RECHTSPRECHUNG GESETZ ENTSCHEIDUNG RECHT CHARAKTER WAHRSCHEINLICHKEIT BEURTEILUNG ES GEWERKSCHAFTEN PERSONEN TRAGEN ZWANG VERHALTEN VERSTÄNDNIS