Mitbestimmung bei vorübergehenden dienstlichen Verwendungen
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 3 · S. 105 bis 107
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Streit ist die Mitbestimmung bei teilweise als „Hospitation“ bezeichneten vorübergehenden anderweitigen dienstlichen Verwendungen von Tarifbeschäftigten innerhalb der Berliner Polizei. Für Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen regelt die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 05/2012 über die Personalentwicklung im Polizeivollzugsdienst in der Polizei Berlin vom 1.4.2012 (GA PPr Stab 05/2012) die Hospitation (Ziffer 2.1) als eine von vier Qualifizierungsmaßnahmen; „(1) Hospitation ist die temporäre Verwendung außerhalb des eigenen Arbeitsbereichs innerhalb der Behörde. Hierbei wird eine andere Dienstkraft bei der Ar…