Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 3 · S. 118 bis 120
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der zulässige Antrag ist unbegründet. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf die Feststellung, dass ihm bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen gemäß § 2 Abs. 5 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Wiss- ZVG) ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Die Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach dieser Vorschrift stellt keine die personalvertretungs-rechtliche Mitbestimmung auslösende Maßnahme dar. Dabei kann offen bleiben, ob die Befristung von Arbeitsverträgen und hier insbesondere deren befristete Verlängerung nach dem Ka…