CareLit Fachartikel
Die Hebamme und das Internet
Hebammenforum, Karlsruhe · 2018 · Heft 3 · S. 292 bis 293
Dokument
181787
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer auf elektronischem Weg Waren oder Dienstleistungen vertreibt, ist nach der ODR-Verordnung 524/2013 verpflichtet, auf die europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung (OS-Plattform) hinzuweisen, die bei Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und dem Kunden eine Einigung ermöglichen soll, ohne dass die Angelegenheit vor Gericht geht (siehe Checkliste rechts).
Schlagworte
HEBAMME
INTERNET
BUNDESGERICHTSHOF
BERATUNG
PRIVAT
URTEIL
CHECKLISTE
ES
PRAXIS
SICHERHEIT
PERSONEN
KOMMUNIKATION
GESELLSCHAFTEN
LEISTUNG
AKUPUNKTUR
FRAUEN