Information über die Entziehung der Berufsberechtigung im Bereich der Gesundheitsberufe
Lust, A.; Hausreither, M.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 1 · S. 9 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß § 39 Abs 2 AVG hat die zuständige Behörde bei Wegfall einer der Berufsausübungsvoraussetzungen von Amts wegen vorzugehen. Voraussetzung für ein amtswegiges Tätigwerden der Behörde ist, dass diese von den auslösenden Umständen Kenntnis erlangt, dies kann beispiels-chen Möglichkeiten, unverzüglich die zum Schutz der Patienten/-innen, Klienten/-innen und pflegebedürftigen Menschen gebotenen Schritte zu setzen, nicht ausschöpfen. Daher wird im Folgenden dargelegt, wie bei der Entziehung von Berufsberechtigungen im Bereich der Gesundheitsberufe, insbesondere bei schwerwiegenden Berufspflichtverletzungen, vorzug…