CareLit Fachartikel

Information über die Entziehung der Berufsberechtigung im Bereich der Gesundheitsberufe

Lust, A.; Hausreither, M.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 1 · S. 9 bis 11

Dokument
181808
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien
Autor:innen
Lust, A.; Hausreither, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 3
Seiten
9 bis 11
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Gemäß § 39 Abs 2 AVG hat die zuständige Behörde bei Wegfall einer der Berufsausübungsvoraussetzungen von Amts wegen vorzugehen. Voraussetzung für ein amtswegiges Tätigwerden der Behörde ist, dass diese von den auslösenden Umständen Kenntnis erlangt, dies kann beispiels-chen Möglichkeiten, unverzüglich die zum Schutz der Patienten/-innen, Klienten/-innen und pflegebedürftigen Menschen gebotenen Schritte zu setzen, nicht ausschöpfen. Daher wird im Folgenden dargelegt, wie bei der Entziehung von Berufsberechtigungen im Bereich der Gesundheitsberufe, insbesondere bei schwerwiegenden Berufspflichtverletzungen, vorzug…

Schlagworte

BEHÖRDE INFORMATION GESUNDHEIT WIRKUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITSRECHT SCHREIBEN BERUFSAUSÜBUNG EIGNUNG MENSCHEN FRAUEN BEURTEILUNG PATIENTEN ZAHNÄRZTE Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht Wien