CareLit Fachartikel

Entlassung: Wer regelt was?

Rimbach-Schurig, M.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2018 · Heft 3 · S. 78 bis 80

Dokument
181846
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Rimbach-Schurig, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
78 bis 80
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, müssen Krankenhausärzte, niedergelassene Arzte und Krankenkassen dafür sorgen, dass der Patient im Anschluss sachgerecht versorgt wird. Dabei muss auch mit Pflegeeinrichtungen und speziell ausgebildeten Pflegeheratern zusammengearbeitet werden. Diese bestehenden Regelungen reichten dem Gesetzgeber aber nicht aus, um die kontinuierliche medizinische Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten auch künftig auf hohem Niveau sicherzustellen. Im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde deshalb festgehalten, das Krankenhaus-Entlassungsmanagement zu verbessern.

Schlagworte

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