CareLit Fachartikel

Wirkungsorientierung in den Leistungen der Eingliederungshilfe

Mellies, D.; Weberling, A.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2018 · Heft 3 · S. 109 bis 111

Dokument
181860
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Mellies, D.; Weberling, A.;
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 98
Seiten
109 bis 111
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

In der Begründung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird betont, dass die Leistungen der neuen Eingliederungshilfe passgenau, sparsam und wirtschaftlich erbracht werden sollen. Der Gesetzgeber gibt vor, dass deshalb die Wirksamkeit der Eingliederungshilfeleistungen befördert und im konkreten Leistungsfall einer „Wirkungskontrolle unterzogen werden muss. Auf der Einzelfallebene dienen partizipative Gesamtplanung bzw. explizit der Gesamtplan der Wirkungskontrolle des Teilhabeprozesses (vgl. § 144 Abs. 2 SGB XII bzw. § 121 Abs. 2 SGB IX-neu).

Schlagworte

HAMBURG LEISTUNGSTRÄGER INTEGRATION LEBEN BEHÖRDE ENTWICKLUNG ZIELE LEISTUNG MENSCHEN REHABILITATION ARBEIT FAMILIE WISSENSCHAFT HOFFNUNG DENKEN INDIVIDUALITÄT