CareLit Fachartikel

Tipps, die Ärger ersparen

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 3 · S. 42 bis 43

Dokument
181885
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 9
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Am 5. Mai 2017 hat der Bundestag ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verabschiedet. Damit richtet sich Deutschland rechtlich auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aus, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Auch für Healthcare-Einrichtungen ergeben sich daraus etliche Neuerungen, die es zu berücksichtigen gilt. Ansonsten drohen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen einschließlich empfindlicher Geldstrafen.

Schlagworte

UNTERNEHMEN DATENSCHUTZ DATENVERARBEITUNG VERTRAG MITARBEITER PERSONALAKTEN DEUTSCHLAND VERTRÄGE ARBEIT PERSONEN SICHERHEIT DOKUMENTATION VERTRAULICHKEIT UNTERLAGEN ZEIT MOTIVATION