CareLit Fachartikel
Tipps, die Ärger ersparen
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 3 · S. 42 bis 43
Dokument
181885
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 5. Mai 2017 hat der Bundestag ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verabschiedet. Damit richtet sich Deutschland rechtlich auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aus, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Auch für Healthcare-Einrichtungen ergeben sich daraus etliche Neuerungen, die es zu berücksichtigen gilt. Ansonsten drohen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen einschließlich empfindlicher Geldstrafen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
DATENSCHUTZ
DATENVERARBEITUNG
VERTRAG
MITARBEITER
PERSONALAKTEN
DEUTSCHLAND
VERTRÄGE
ARBEIT
PERSONEN
SICHERHEIT
DOKUMENTATION
VERTRAULICHKEIT
UNTERLAGEN
ZEIT
MOTIVATION