CareLit Fachartikel
Tipps, die Ärger ersparen
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 3 · S. 42 bis 43
Dokument
181885
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 5. Mai 2017 hat der Bundestag ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verabschiedet. Damit richtet sich Deutschland rechtlich auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aus, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Auch für Healthcare-Einrichtungen ergeben sich daraus etliche Neuerungen, die es zu berücksichtigen gilt. Ansonsten drohen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen einschließlich empfindlicher Geldstrafen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
DATENSCHUTZ
DATENVERARBEITUNG
VERTRAG
MITARBEITER
PERSONALAKTEN
Deutschland
Ärger
Health & Care Management
Bad Wörishofen