CareLit Fachartikel

Das Wirrwarr der APG DVO wird in NRW entzerrt

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 3 · S. 52 bis 53

Dokument
181890
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 9
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen des Entfesselungspakets I sind auch Änderungen im Bereich des Altenund Pflegegesetzes (APG NRW) und der zugehörigen Durchführungsverordnung (APG DVO) vorgesehen. Um die angestrebten Wirkungen und Zielsetzungen der Änderungen in § 10 Abs. 9 (neu) Altenund Pflegegesetz NRW (APG NRW) möglichst kurzfristig zu erreichen, passt der Gesetzgeber zeitgleich auch die Regelungen der korrespondierenden §§ 4 und 6 APG DVO an. Die Änderungen lösen v. a. die in sogenannten Eigentümermodellen betreffenden Problemstellungen, werfen aber auch neue Fragen auf.

Schlagworte

ALTBESTAND BETREIBER BETRIEB BILANZIERUNG GESETZ GESUNDHEIT INVESTITIONEN INSTANDHALTUNG LEISTUNG ARBEIT LANDESREGIERUNG Health & Care Management Bad Wörishofen