CareLit Fachartikel
Das Wirrwarr der APG DVO wird in NRW entzerrt
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 3 · S. 52 bis 53
Dokument
181890
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen des Entfesselungspakets I sind auch Änderungen im Bereich des Altenund Pflegegesetzes (APG NRW) und der zugehörigen Durchführungsverordnung (APG DVO) vorgesehen. Um die angestrebten Wirkungen und Zielsetzungen der Änderungen in § 10 Abs. 9 (neu) Altenund Pflegegesetz NRW (APG NRW) möglichst kurzfristig zu erreichen, passt der Gesetzgeber zeitgleich auch die Regelungen der korrespondierenden §§ 4 und 6 APG DVO an. Die Änderungen lösen v. a. die in sogenannten Eigentümermodellen betreffenden Problemstellungen, werfen aber auch neue Fragen auf.
Schlagworte
ALTBESTAND
BETREIBER
BETRIEB
BILANZIERUNG
GESETZ
GESUNDHEIT
INVESTITIONEN
INSTANDHALTUNG
LEISTUNG
ARBEIT
LANDESREGIERUNG
Health & Care Management
Bad Wörishofen