Wie kann das ambulante therapeutische Team die Lebensqualität des Patienten verbessern?
Ziske, C.; · Onkologische Pflege, Germering · 2018 · Heft 3 · S. 28 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits im sozialen Gesetzbuch (SGB), 12. Buch, Artikel 1 ist unter § 13 (Juris GmbH, 2017) festgelegt: „Vorrang haben ambulante Leistungen vor teilstationären und stationären Leistungen sowie teilstationäre vor stationären Leistungen. Daraus entwickelte sich der Grundsatz des bundesdeutschen Gesundheitssystems „ambulant vor stationär. Dies gilt im ganz Besonderen auch für die Versorgung von Patienten mit bösartigen Erkrankungen, sowohl auf ärztlicher als auch auf pflegerischer Ebene. Insgesamt ist dieser Versorgungszweig der Onkologie besonders gekennzeichnet durch die enge Zusammenarbeit von allen Parteien, di…