Ein neuer Geist HÄLT EINZUG
BOLICKE, C.; MITTAG, T.; · Altenpflege, Hannover · 2018 · Heft 3 · S. 32 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie der Wechsel in allen Einzelheiten konkret aussehen wird, kann mit Sicherheit erst nach Abschluss der Projekte nach § 113b SGB XI sowie der Vereinbarungen nach §§ 113 (MuG) und 115 SGB XI (QDV) sowie der QPR gesagt werden. Aufgrund der Kenntnisse und Erfahrungen aus den Vorgängerprojekten sowie den Ausschreibungen zu den laufenden Projekten lassen sich zumindest zentrale Eckpunkte für das neue System festhalten, wobei eine wesentliche Neuerung in der Verzahnung des internen Qualitätsmanagements mit der externen Qualitätsprüfung liegen wird. Nach Anschluss des Projektes für die stationäre Pflege muss die entsp…