Selbstbestimniung bei Urteilsunfähigkeit Zahlen und Fakten
palliative-ch, Zürich · 2018 · Heft 3 · S. 60 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das seit 2013 gültige Erwachsenenschutzrecht gibt den Menschen in der Schweiz neue Möglichkeiten, für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit vorzusorgen. Pro Senectute stellt im Kontakt mit älteren Menschen und ihren Angehörigen fest, dass diese das Thema «Selbstbestimmung bei Urteilsunfähigkeit» zwar sehr beschäftigt, das Wissen darüber aber häufig gering oder lückenhaft ist. Pro Senectute beauftragte deshalb das Forschungsinstitut gfs-zürich mit einer repräsentativen Umfrage zum Thema Patientenverfügung (PV) und Vorsorgeauftrag (VA). Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage auf einen Blick.