Samstag als Werktag im Tarifsinn
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 3 · S. 76 bis 78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über eine tarifliche Verminderung der Sollarbeitszeit der Klägerin. Diese ist als Krankenschwester in einem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden beschäftigt. Sie arbeitet nach einem Dienstplan, der Wechselschichten an allen sieben Tagen in der Woche vorsieht. Innerhalb dieses Rahmens wird die Klägerin an fünf Tagen mit jeweils 7,7 Stunden eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung de…