Fahrtkosten zu Facharztbehandlungen und zu Klinikbesuchen
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 3 · S. 82 bis 83
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bdäger begehrt die Erstattung von Fahrtkosten zu eigenen Behandlungen bei Fachärzten sowie zu Klinikbesuchen bei seiner Lebensgefährtin und seiner Tochter i. H. v. 124,02 € als Zuschuss. Der 1951 geborene Kläger bezog bis zum Beginn seiner Altersrente am 1. Juli 2016 Leistungen des Beklagten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Unter anderem bewilligte ihm der Beklagte (vorläufig) Leistungen für April 2015 bis September 2015 i. H.v. insgesamt monatlich 538,28 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf von 360 €, einem Mehrbedarf i.H.v. 8,28 € und B…