Die Pflegegrade immer im Blick haben
DZULKO, S.; · Tagespflege, Hannover · 2018 · Heft 3 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Tagespflege ist es meist ausreichend, wenn eine Pflegefachkraft für das Pflegegradmanagement zuständig ist. Diese sollte dann auch die bezüglich des Einstufungsverfahrens bestgeschulte Fachkraft sein und über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Besondere Sorgfalt ist auf die Erarbeitung eines Ablaufschemas für die Den Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen Vorlagen, kann man zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Hausarztes dem MDK nachweisen. In einem solchen Fall kann auch die Tagespflegeeinrichtung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Höherstufung den höheren Pflegesatz abrechnen. Führung und Umsetz…