CareLit Fachartikel
Datenschutz-Grundverordnung zwingt die KrankenhausLeitung zum Handeln
Strunz, C.; Heppekausen, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2018 · Heft 3 · S. 60 bis 64
Dokument
182116
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 25. Mai 2018 wird die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Sie ist unmittelbar anwendbar, wirkt also wie ein reguläres nationales Gesetz. Dieser Beitrag klärt, worauf sich Krankenhäuser ab 25. Mai 2018 beim Datenschutz und bei der Datensicherung durch die DSGVO einstellen müssen.
Schlagworte
KRANKENHAUSLEITUNG
RECHT
KRANKENHAUS
EINWILLIGUNG
UNTERNEHMEN
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
PERSONEN
RICHTLINIE
BUNDESREGIERUNG
KRANKENHÄUSER
LITERATUR
GESUNDHEIT
GESUNDHEITSZUSTAND
BERATUNG
FORMULARE
DIAGNOSTIK