Zur Einwilligungsfähigkeit von Patienten unter dem Aspekt der Forschung an Patienten mit Demenz
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 3 · S. 140 bis 145
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Demenz beeinträchtigt und zerstört schließlich die Einwilligungsfähigkeit. Damit entfallt eine wesentliche Voraussetzung für die Einbeziehung von Kranken in klinische Forschung. Denn jede medizinische Intervention bedarf der Einwilligung des individuellen Patienten, mit der er sein Selbstbestimmungsrecht in Anspruch nimmt. Erst recht bedarf Forschung, die auf supraindividuellen Erkenntnisgewinn, d.h. möglichen Nutzen auch für andere Menschen zielt und damit über den individuellen Nutzen für den Patienten hinausgeht, einer wirksamen Einwilligung nach ausreichender Aufklärung.