Zur Vergütung wegen Annahmeverzugs bei Leistungsunfähigkeit
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 3 · S. 150 bis 156
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs, hilfsweise Schadensersatz. Die Klägerin war seit 2003 als Altenpflegerin in der stationären Pflege bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die sie außerstande setzten, die geschuldete Arbeitsleistung in der stationären Pflege zu erbringen, wurde der Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin gehend abgeändert, dass sie ab April 2008 als Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege eingesetzt wurde. Später teilte die Klägerin mit, dass sie nach weiteren Erkrankungen nicht mehr in der Lage sei, die Grundpflege der Patient…