Zu den Anforderungen an eine wirksame Kündigung einer Betriebsvereinbarung
PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 3 · S. 157 bis 171
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht hat der Berufung der Parteien teilweise stattgegeben. Es hat festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die Vorschriften des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Bereich der VKA einschließlich der diese Vorschriften ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung finden, sowie festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.12.2014 nach einer individuellen Endstufe der Entgeltgruppe 7a der Kr-Anwendungstabelle Anlage E des TVöD zu vergüten. Zudem hat es die Beklagte antragsgemäß…