CareLit Fachartikel

Zur Überwachungspflicht in einer psychiatrischen Einrichtung

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 3 · S. 183 bis 187

Dokument
182144
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 22
Seiten
183 bis 187
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Senat beabsichtigt, die zulässige Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch einstimmig gefassten — Beschluss zurückzuweisen. Die zulässige Berufung der Klägerin bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil. Auch andere Gründe gebieten eine mündliche Verhandlung nicht.

Schlagworte

EINRICHTUNG PFLEGEPERSONAL UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUSTRÄGER FORTBILDUNG RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG PATIENTEN KRANKHEIT SCHIZOPHRENIE RISIKO ES LEBEN ORIENTIERUNG