CareLit Fachartikel
Zur Überwachungspflicht in einer psychiatrischen Einrichtung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 3 · S. 183 bis 187
Dokument
182144
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Senat beabsichtigt, die zulässige Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch einstimmig gefassten — Beschluss zurückzuweisen. Die zulässige Berufung der Klägerin bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil. Auch andere Gründe gebieten eine mündliche Verhandlung nicht.
Schlagworte
EINRICHTUNG
PFLEGEPERSONAL
UNTERBRINGUNG
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUSTRÄGER
Zulässige
Berufung
Mündliche
Verhandlung
Senat
Beabsichtigt
Einstimmig
Gefassten
Beschluss
Zurückzuweisen