CareLit Fachartikel
Risiko Honorararzt
Kienitz, K.; Reuschling, E.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 3 · S. 68 bis 70
Dokument
182162
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Einsatz von Honorarärzten auf selbstständiger Basis ist für Krankenhäuser aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht wegen der restriktiven Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund (Rentenversicherung) und der uneinheitlichen Rechtsprechung der Sozialgerichte risikobehaftet. Wird ein Honorararzt etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung oder eines Statusfeststellungsverfahrens als scheinselbstständig beurteilt, drohen unter Umständen erhebliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
RISIKO
KRANKENHAUS
NOTARZT
RETTUNGSDIENST
ARBEITSORGANISATION
KRANKENHÄUSER
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
BESCHEINIGUNG
ZULASSUNG
NOTFÄLLE
PATIENTEN
THERAPIE
GESELLSCHAFTEN