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Abgrenzung von Arzneimitteln zu Medizinprodukten im Lichte des Borderline Manuals am Beispiel der Substanz „D-Mannose

Lücker, V.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 3 · S. 109 bis 116

Dokument
182194
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Lücker, V.;
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
109 bis 116
Erschienen: 2018-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Bei stofflichen Produkten mit Zwecken der Verhütung, Behandlung oder Linderung einer Krankheit beim Menschen ist deren Zuordnung seit Jahren ein Streitthema und inzwischen auch Gegenstand diverser Gerichtsurteile. Trotzdem findet sich zwischen den Produktarten „Arzneimittel und Medizinprodukt“, denen nach der gesetzlichen Definition identische medizinische Zielsetzungen beizugeben sind, bislang keine klare Linie in der Abgrenzung. Dabei hat der Gesetzgeber an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass bei der Abgrenzung der Produkte zunächst die Wirkweise entscheidend sein soll. Aber gerade diese lässt sich schei…

Schlagworte

BORDERLINE WIRKUNG BAKTERIUM ENTSCHEIDUNG RICHTLINIE INTERAKTION KRANKHEIT MENSCHEN VERSTÄNDNIS RECHTSPRECHUNG MEDIZINPRODUKTERECHT TERMINOLOGIE ENTZÜNDUNG URIN INTERNET CHLORHEXIDIN