CareLit Fachartikel

Unternehmensabsprachen zu ArzneimittelinformaHonen als „bezweckte Wettbewerbsbeschränkung

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 3 · S. 124 bis 135

Dokument
182196
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
124 bis 135
Erschienen: 2018-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine nationale Wettbewerbsbehörde für die Zwecke der Anwendung dieses Artikels in den relevanten Markt außer den für die Behandlung der betreffenden Erkrankungen zugelassenen Arzneimitteln ein anderes Arzneimittel einbeziehen kann, dessen Genehmigung für das Inverkehrbringen eine solche Behandlung nicht deckt, das aber zu diesem Zweck eingesetzt wird und so in einem konkreten

Schlagworte

ARZNEIMITTEL THERAPIE RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG NEBENWIRKUNGEN UNTERNEHMEN VERHALTEN ZULASSUNG HEILBERUFE ES ITALIEN PATIENTEN APOTHEKER PERSONEN GESUNDHEIT MENSCHEN