CareLit Fachartikel

Heimrecht in Hessen: Entwarnung beim Gebäude, Zaudern beim Personal

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 4 · S. 34 bis 35

Dokument
182209
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die wichtigste Nachricht: Alle Einrichtungen, die schon am Netz sind oder für die bis Ende 2018 ein (Neu-)Bauantrag gestellt wird, genießen uneingeschränkten Bestandsschutz. Ohnehin baut niemand mehr nach den damit weitergeltenden Vorgaben aus den Siebzigerund Achtziger]ahren. Das neue Recht beeinflusst die Angebote und erhöht so mittelbar den Investitionsdruck. Aber ob und in welchem Umfang die neuen Bestimmungen umgesetzt werden, entscheiden bei Umbauten und Modernisierungen alleine die Bauherren und Betreiber, ohne jede zeitliche Grenze. Nur bei vollständigen Neubauten gilt bei Bauantrag ab 1. 1. 2019 das neu…

Schlagworte

RECHT HESSEN ALTENHEIM BAUPLANUNG BETREIBER SOZIALHILFETRÄGER PFLEGEHEIME INVESTITIONEN MENSCHEN LEBEN FREUDE RECHTSANWÄLTE ZEIT KRANKENPFLEGE PRAXIS Hannover