Heimrecht in Hessen: Entwarnung beim Gebäude, Zaudern beim Personal
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 4 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die wichtigste Nachricht: Alle Einrichtungen, die schon am Netz sind oder für die bis Ende 2018 ein (Neu-)Bauantrag gestellt wird, genießen uneingeschränkten Bestandsschutz. Ohnehin baut niemand mehr nach den damit weitergeltenden Vorgaben aus den Siebzigerund Achtziger]ahren. Das neue Recht beeinflusst die Angebote und erhöht so mittelbar den Investitionsdruck. Aber ob und in welchem Umfang die neuen Bestimmungen umgesetzt werden, entscheiden bei Umbauten und Modernisierungen alleine die Bauherren und Betreiber, ohne jede zeitliche Grenze. Nur bei vollständigen Neubauten gilt bei Bauantrag ab 1. 1. 2019 das neu…