CareLit Fachartikel

§ 37 SGB IX in der Fassung des BTHG und die Werkstätten

Trunk, W.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 3 · S. 31 bis 35

Dokument
182234
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Trunk, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
31 bis 35
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Darüber hinaus gibt es Veränderungen im Bereich der rechtlichen Vorgaben; so müssen die Werkstatt-Qrganisationen seit dem Jahr 2012 als Träger nach der Akkreditierungsund Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen werden. Mit dem Jahr 2018 steht erneut eine Veränderung vor der Tür: Das »Bundesteilhabegesetz« sieht in seinem Paragrafen 37 des SGB IX n. F. vor, dass künftig die Sozialleistungsträger über die Qualitätskonzepte in der Behindertenhilfe bestimmen. Das sollte Anlass sein, noch einmal grundsätzlich über die Frage nachzudenken, welcher Typ von Qualitätswesen in den Werkstätten für behinderte…

Schlagworte

QUALITÄTSMANAGEMENT LEISTUNG WERKSTATT QUALITÄTSKONTROLLE MODELL KOSTENDÄMPFUNG MENSCHEN ARBEITSFÖRDERUNG PERSONEN KYBERNETIK ES ORGANISATIONEN POLITIK ZIELE LEBENSQUALITÄT ROLLE