CareLit Fachartikel
SGB IX § 84 Abs. 2; GewO § 106 Satz 1; BGB §315 Betriebliches Eingliederungsmanagement Weisungsrecht des Arbeitgebers
Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 3 · S. 36 bis 44
Dokument
182235
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i. S. V. § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
Arbeitgebers
Durchführung
Betrieblichen
Eingliederungsmanagements
Keine
Formelle
Unmittelbare
Materielle
Voraussetzung
Wirksamkeit