CareLit Fachartikel

Nur als allerletztes Mittel und zum Wohle des Kindes

Bessenich, J.; · Neue Caritas, Freiburg · 2018 · Heft 3 · S. 9 bis 11

Dokument
182261
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Bessenich, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 119
Seiten
9 bis 11
Erschienen: 2018-03-26 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind immer ein sehr schwerer Eingriff in die Freiheitsund Persönlichkeitsrechte eines Kindes. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit freiheitsbeschränkender Maßnahmen ist sehr komplex. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber vor deren Einsatz zwingend eine richterliche Überprüfung festgelegt. Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern am 29. Juni 2017 beschlossen. Die Genehmigungspflicht ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Schlagworte

ELTERN EINRICHTUNG KIND ESSEN FREIHEITSENTZUG GERICHT PSYCHIATRIE PERSONEN FREIHEIT JUGENDPSYCHIATRIE ARBEIT ES RISIKO BERATUNG DOKUMENTATION TELEFON