CareLit Fachartikel

Der neue Rahmenvertrag nach § 134a SGB V und seine Auswirkungen auf die Beleghebammen

Hirschmüller, A.-O.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2018 · Heft 4 · S. 369 bis 371

Dokument
182306
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Hirschmüller, A.-O.;
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 19
Seiten
369 bis 371
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Gemäß § 4 Abs. 4 der Anlage 1. 1 ist eine »Dienst-Beleghebamme« in einem Dienstoder Schichtsystem oder im Bereitschaftsdienst im Krankenhaus tätig. Die »Dienst-Beleghebamme« soll Leistungen bei höchstens einer weiteren Versicherten zur gleichen Zeit erbringen. Abweichend von diesem Grundsatz können für eine weitere Versicherte bis zum Eintreffen einer weiteren Hebamme (zum Beispiel aus dem Bereitschaftsdienst) unaufschiebbare Leistungen längstens für eine Stunde (wie etwa zweimal Pos. 05XX) mit besonderer Begründung (Rufbereitschaftshebamme steht nicht unmittelbar zur Verfügung und eine weiteres Zuwarten war nic…

Schlagworte

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