CareLit Fachartikel

Noch herrscht Unsicherheit

Lange, K.; Rammos, T.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 4 · S. 316 bis 318

Dokument
182332
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Lange, K.; Rammos, T.;
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 35
Seiten
316 bis 318
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn eine gesetzliche Vorschrift dies erlaubt oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Bei Big Data, maschinellem Lernen und KI oder damit verbundenen Algorithmen wird es ganz wesentlich auf Einwilligungen ankommen, da (vorerst) in der Regel gesetzliche Vorschriften ihren Einsatz nicht rechtfertigen dürften. Um eine wirksame Einwilligung einzuholen, muss in Chirurgie-Roboter oder andere auf Robotik basierende Systeme, Big Data, maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz (KI) in Krankenhäusern: Im Hinblick auf Datenschutz und Datens…

Schlagworte

KRANKENHAUS LERNEN RECHT THERAPIE MEDIZIN EINWILLIGUNG UNSICHERHEIT KRANKENHÄUSER ES ALGORITHMEN INTELLIGENZ PATIENTEN MENSCHEN HAND KOMMUNIKATION SOFTWARE