CareLit Fachartikel

PFLEGELEXIKONdie Serie zum Sammeln Wundbehandlung unter rechtlichen Aspekten Kerstin Protz

Wundmanagement, Wiesbaden · 2018 · Heft 3 · S. 110 bis 112

Dokument
182356
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Wundmanagement, Wiesbaden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 12
Seiten
110 bis 112
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
1864-1121
DOI

Zusammenfassung

Die vom Arzt angeordneten Therapiemaßnahmen sind grundsätzlich auszuführen und zu dokumentieren. Lediglich Anordnungen, die das Leben des Patienten gefährden, z. B. der Einsatz von unsterilen Materialien, der mehrfache Einsatz von Einmalmaterialien oder von nicht zugelassenen Materialien, ist zu verweigern (Artikel 2, Grundgesetz (GG)). Der Verdacht oder die Gewissheit, dass es sich nicht um eine zeitgemäße Methode handelt, rechtfertigt keine Leistungsverweigerung. Derartige Anweisungen sind schriftlich entgegen zu nehmen. Ein Einwand, die sogenannte Remonstration, muss dokumentiert und über den nächsten Vorgese…

Schlagworte

THERAPIE QUALITÄTSSICHERUNG PFLEGE HAMBURG RECHT LEBEN PATIENTEN INJEKTIONEN ZEIT ZIELE MENSCHEN PERSONEN DIAGNOSTIK LEBENSQUALITÄT ES KRANKENHÄUSER