PFLEGELEXIKONdie Serie zum Sammeln Wundbehandlung unter rechtlichen Aspekten Kerstin Protz
Wundmanagement, Wiesbaden · 2018 · Heft 3 · S. 110 bis 112
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die vom Arzt angeordneten Therapiemaßnahmen sind grundsätzlich auszuführen und zu dokumentieren. Lediglich Anordnungen, die das Leben des Patienten gefährden, z. B. der Einsatz von unsterilen Materialien, der mehrfache Einsatz von Einmalmaterialien oder von nicht zugelassenen Materialien, ist zu verweigern (Artikel 2, Grundgesetz (GG)). Der Verdacht oder die Gewissheit, dass es sich nicht um eine zeitgemäße Methode handelt, rechtfertigt keine Leistungsverweigerung. Derartige Anweisungen sind schriftlich entgegen zu nehmen. Ein Einwand, die sogenannte Remonstration, muss dokumentiert und über den nächsten Vorgese…