Gewinnverbot bei krankenhausnahen Zweckbetrieben
Dehe, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 4 · S. 68 bis 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Jahr 2016 ausgehend von dem sogenannten „Rettungsdiensturteil“ aus dem Jahr 2013 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung in Bezug auf das gesetzliche Kriterium „nicht des Erwerbs wegen“geändert. Demnach dürfen Zweckbetriebe der Wohlfahrtspflege gern. § 66 der Abgabenordnung keine über den konkreten Finanzierungsbedarf hinausgehende Gewinne anstreben. In dem aktuell ergangenen BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 werden einige der Kernfragen zur schädlichen Gewinnerzielung von Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege konkretisiert.