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Gewinnverbot bei krankenhausnahen Zweckbetrieben

Dehe, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 4 · S. 68 bis 70

Dokument
182382
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Dehe, J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 87
Seiten
68 bis 70
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Finanzen hat im Jahr 2016 ausgehend von dem sogenannten „Rettungsdiensturteil“ aus dem Jahr 2013 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung in Bezug auf das gesetzliche Kriterium „nicht des Erwerbs wegen“geändert. Demnach dürfen Zweckbetriebe der Wohlfahrtspflege gern. § 66 der Abgabenordnung keine über den konkreten Finanzierungsbedarf hinausgehende Gewinne anstreben. In dem aktuell ergangenen BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 werden einige der Kernfragen zur schädlichen Gewinnerzielung von Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege konkretisiert.

Schlagworte

FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE SCHLESWIG-HOLSTEIN UNTERNEHMEN FINANZIERUNG ANERKENNUNG BETRIEB SCHREIBEN FINANZVERWALTUNG PRAXIS ES KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach