Verordnung häuslicher Krankenpflege und die Genehmigungspraxis der Kassen
Wienhöfer, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 4 · S. 30 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit einer Verordnung trifft der verordnende Arzt auch immer eine Aussage zur medizinischen Notwendigkeit der verordneten Maßnahmen. Sofern die Krankenkasse Zweifel an der Notwendigkeit dieser Maßnahmen hat, kann sie auch nicht einfach die Pflegedokumentation anfordern - jedenfalls nicht zur Prüfung durch die Krankenkasse. Die Kasse muss die Prüfung immer durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den MDK, durchführen lassen. Dennoch wurde in der Vergangenheit das sogenannte „Umschlag im Umschlag-Verfahren praktiziert, was dazu führte, dass die Sachbearbeiter der Krankenkassen Einblick in die Pflegedokumen…