CareLit Fachartikel

Wann darf die Verordnung häuslicher Krankenpflege befristet genehmigt oder teilweise abgelehnt werden?

Richter, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 4 · S. 5

Dokument
182436
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Richter, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 27
Seiten
5
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Der Verwaltungsakt erledigt sich mit Ablauf der Frist, also durch Zeitablauf (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X). Nach Ablauf der Frist kommt eine Aufhebung der Befristung nicht (mehr) in Betracht. Das eingeleitete Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der ärztlichen Verordnung endet mit Erlass eines Bewilligungsbescheides auch dann, wenn nur eine befristete Bewilligung ergangen ist. Daher ist bei einer Befristung stets das Widerspruchsverfahren zu betreiben und nicht auf „Nach-Genehmigung oder „Fristverlängerung zu hoffen. Dies dürfte der häufigste Fehler in der „Abarbeitung durch liegen lassen sein. Will man im Pflegedien…

Schlagworte

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