Wann darf die Verordnung häuslicher Krankenpflege befristet genehmigt oder teilweise abgelehnt werden?
Richter, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 4 · S. 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verwaltungsakt erledigt sich mit Ablauf der Frist, also durch Zeitablauf (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X). Nach Ablauf der Frist kommt eine Aufhebung der Befristung nicht (mehr) in Betracht. Das eingeleitete Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der ärztlichen Verordnung endet mit Erlass eines Bewilligungsbescheides auch dann, wenn nur eine befristete Bewilligung ergangen ist. Daher ist bei einer Befristung stets das Widerspruchsverfahren zu betreiben und nicht auf „Nach-Genehmigung oder „Fristverlängerung zu hoffen. Dies dürfte der häufigste Fehler in der „Abarbeitung durch liegen lassen sein. Will man im Pflegedien…