Was sagt der Strafverteidiger?
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 4 · S. 56 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 19. Januar 2018 teilte die Staatsanwaltschaft Mannheim in Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass in dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum Mannheim GmbH Anklage beim Landgericht Mannheim erhoben wurde. Gegen einen Beschuldigten, in dessen Zuständigkeit als Geschäftsbereichsleiter die Aufbereitung der Medizinprodukte fiel, wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen per Strafbefehl verhängt. Gegen vier weitere Beschuldigte aus der dritten und vierten Verantwortungsreihe wurden die Ermittlungsverfahren gegen Auferlegung der Zahlung von Geldbußen gemäß § 153a StPO eingestellt.