Was der BGH wirklich entschieden hat
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 4 · S. 60 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beim BGH konnte sie hingegen argumentativ durchdringen. Dabei machten die Richter des obersten Zivilgerichts jedoch klar, dass sie an der früheren Rechtsprechung (Urteil vom 23. September 2014, Az.: VI ZR 358/13) festhalten, dass ein Arzt-Bewertungsportal grundsätzlich zulässig ist. Der BGH hatte am vorliegenden Fall Jedoch etwas auszusetzen: Bei nichtzahlenden Kunden informierte Jameda über die Wettbewerber in der Nähe, während das Portal dies bei zahlenden Kunden unterließ. Dadurch verliere Jameda seine Neutralität als Informationsvermittler. Im Rahmen dieses kommerziellen Angebotes überwiege dann das Grundrec…