CareLit Fachartikel

Was der BGH wirklich entschieden hat

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 4 · S. 60 bis 61

Dokument
182473
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 9
Seiten
60 bis 61
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Beim BGH konnte sie hingegen argumentativ durchdringen. Dabei machten die Richter des obersten Zivilgerichts jedoch klar, dass sie an der früheren Rechtsprechung (Urteil vom 23. September 2014, Az.: VI ZR 358/13) festhalten, dass ein Arzt-Bewertungsportal grundsätzlich zulässig ist. Der BGH hatte am vorliegenden Fall Jedoch etwas auszusetzen: Bei nichtzahlenden Kunden informierte Jameda über die Wettbewerber in der Nähe, während das Portal dies bei zahlenden Kunden unterließ. Dadurch verliere Jameda seine Neutralität als Informationsvermittler. Im Rahmen dieses kommerziellen Angebotes überwiege dann das Grundrec…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF URTEIL VEREINIGUNG RECHT ENTSCHEIDUNG GERICHT WAHRNEHMUNG DERMATOLOGIE NAMEN DERMATOLOGEN PRAXIS ZIELE RECHTSPRECHUNG KRANKENHAUSÄRZTE PATIENTEN ES