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Isch hab Rücken!

RÜSING, U.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2018 · Heft 3 · S. 38 bis 43

Dokument
182530
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz, Seelze
Autor:innen
RÜSING, U.;
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 12
Seiten
38 bis 43
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Der finanzielle gesetzliche Schutz der Arbeitnehmer bei dauerhaften Rückenschmerzen ist äußerst dünn. Eine Rente wird nur in etwa 1 % aller Fälle bei Wirbelsäulenerkrankungen bedingt durch Pflegetätigkeiten ausbezahlt. Wie genau eine Prüfung und Einstufung der Erkrankung durch die Berufsgenossenschaft erfolgt, erläutert ULRICH RÜSING, Fachanwalt für Arbeitsund Sozialrecht.

Schlagworte

BERUFSKRANKHEIT TÄTIGKEIT BERUFSGENOSSENSCHAFT DEMENZ BELASTUNG UNFALLVERSICHERUNG RÜCKEN RÜCKENSCHMERZEN BERUFE DEUTSCHLAND LEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS MENSCHEN PATIENTEN ORTHOPÄDIE ORTHOPÄDEN