Keine Mitbestimmung bei der Dienstpostenbewertung
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 4 · S. 144 bis 146
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anlass für den Streitfall ist die Neubewertung der Dienstposten der beiden Steueramtfrauen U. und M., die jeweils ein Statusamt der Besoldungsgruppe All innehaben und als Steuerfahnderinnen in der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Cottbus tätig sind. Frau R. ist seit dem 1.11.2003 als Steuerfahnderin eingesetzt. Im November 2007 wurde ihr im Rahmen eines Auswahlverfahrens ein Dienstposten als Fahndungsprüferin zur Erprobung übertragen, der nach der damals geltenden Dienstpostenbewertung mit der Besoldungsgruppe A12 bewertet war. Frau E. ist seit 1991 als Steuerfahnderin beschäftigt. Durch Schreiben vom 10.7.…