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Förderung des Ehrenamtes in der Betreuung - Ernsthaft? (Besprechung BSG-Urteil vom 24.8.2017 - B 4 AS 9/16 B, BtPrax 2018, Seite 70)

Deinert, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 4 · S. 56 bis 57

Dokument
182589
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Deinert, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 27
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Urteil des BSG vom 24.8.2017 haben die Richter festgestellt, dass die pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuer auf die monatliche ALG-2-Leistung des Beziehers als Einkommen angerechnet wird. Der erhöhte Einkommensfreibetrag von 200 € (nach § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II) wird zwar davon abgezogen, dennoch bedeutet dies, dass von den 399 € pauschaliertem Aufwendungsersatz 199 € in Abzug gebracht werden. Hätten die Bundesrichter, die damit weitgehend die Urteile der Vorinstanzen (SG Duisburg und LSG NRW) bestätigten, es auch anders, also großzügiger für den arbeitslosen ehrenamtlichen Betreuer s…

Schlagworte

BETREUUNG EINNAHMEN SOZIALRECHT TÄTIGKEIT URTEIL WIRKUNG EINKOMMEN FÜHRUNG GESCHICHTE BERATUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG MENSCHEN HÖHE STEUERBEFREIUNG ARBEIT