Förderung des Ehrenamtes in der Betreuung - Ernsthaft? (Besprechung BSG-Urteil vom 24.8.2017 - B 4 AS 9/16 B, BtPrax 2018, Seite 70)
Deinert, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 4 · S. 56 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Urteil des BSG vom 24.8.2017 haben die Richter festgestellt, dass die pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuer auf die monatliche ALG-2-Leistung des Beziehers als Einkommen angerechnet wird. Der erhöhte Einkommensfreibetrag von 200 € (nach § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II) wird zwar davon abgezogen, dennoch bedeutet dies, dass von den 399 € pauschaliertem Aufwendungsersatz 199 € in Abzug gebracht werden. Hätten die Bundesrichter, die damit weitgehend die Urteile der Vorinstanzen (SG Duisburg und LSG NRW) bestätigten, es auch anders, also großzügiger für den arbeitslosen ehrenamtlichen Betreuer s…