Die „Münchener Patientenverfügung“ Vorsorge für Psychiatrie-Patienten
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 4 · S. 58
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ärztliche Behandlung eines Patienten darf nur mit dessen Einwilligung stattfinden. Mit einer Patientenverfügung kann man nun im Voraus in eine zukünftige ärztliche Behandlung einwilligen oder sie untersagen (§ 1901a BGB). Es kursieren unzählige Vorlagen für eine Patientenverfügung; fast alle beziehen sich auf das Lebensende bzw. schwere körperliche Krankheiten oder Demenz. Viele Maßnahmen, die hier eine große Rolle spielen, sind für eine psychiatrische Krisensituation in aller Regel nicht relevant: lebensverlängernde oder -verkürzende Maßnahmen, Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Schmerzbehandlung, Organs…