CareLit Fachartikel

Die „Münchener Patientenverfügung“ Vorsorge für Psychiatrie-Patienten

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 4 · S. 58

Dokument
182590
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 27
Seiten
58
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die ärztliche Behandlung eines Patienten darf nur mit dessen Einwilligung stattfinden. Mit einer Patientenverfügung kann man nun im Voraus in eine zukünftige ärztliche Behandlung einwilligen oder sie untersagen (§ 1901a BGB). Es kursieren unzählige Vorlagen für eine Patientenverfügung; fast alle beziehen sich auf das Lebensende bzw. schwere körperliche Krankheiten oder Demenz. Viele Maßnahmen, die hier eine große Rolle spielen, sind für eine psychiatrische Krisensituation in aller Regel nicht relevant: lebensverlängernde oder -verkürzende Maßnahmen, Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Schmerzbehandlung, Organs…

Schlagworte

PATIENTENVERFÜGUNG THERAPIE PSYCHIATRIE PATIENTENVERFUEGUNG PRAEVENTION DEMENZ PATIENTENVERFÜGUNGEN ES ROLLE ERNÄHRUNG SCHIZOPHRENIE GEWOHNHEITEN MENSCHEN PERSONEN BERATUNG BtPrax