CareLit Fachartikel
EU-DatenschutzgrundverOrdnung (DSGVO): Die Auftragsdatenverarbeitung und Fremddatenspeicherung in der betreuungsrechtlichen Praxis
Spieker, W.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 4 · S. 63 bis 64
Dokument
182592
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Jahr 2018 ist erreicht und in wenigen Wochen, oder um genauer zu sein, am 25.5.2018, tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Plötzlich werden alle nervös, obwohl die Verordnung schon seit 2016 bekannt ist. Um das deutsche Recht mit der Verordnung in Einklang zu bringen, wurden datenschutzrechtliche Regelungen an die DSGVO angepasst, in ihr enthaltene „Öffnungsklauseln“ genutzt und die Richtlinie (EU) 2016/680 (DSGVO) im deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 2018 umgesetzt, auch dieses Gesetz tritt am 25.5.2018 in Kraft.
Schlagworte
BETREUUNG
ZIEL
BEWUSSTSEIN
RECHT
GESETZ
INFORMATION
PRAXIS
RICHTLINIE
PERSONEN
TIGER
ES
HÖHE
ELTERN
KONKURS
UNTERLAGEN
TOD