Informationspflichten der Krankenbei Datenschutzverletzungen
Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 4 · S. 320 bis 326
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 25. Mai 2018 wird die am 24. Mai 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland unmittelbare Geltung entfalten. Darin ist unter anderem geregelt, dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Falle von Datenschutzverletzungen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verpflichtet ist, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren und betroffene Personen zu benachrichtigen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Welche Informationspflichten Krankenhäuser künftig im Falle von Datenschutzverletzungen erfüllen müssen und konkr…