CareLit Fachartikel

Informationspflichten der Krankenbei Datenschutzverletzungen

Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 4 · S. 320 bis 326

Dokument
182673
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 110
Seiten
320 bis 326
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Am 25. Mai 2018 wird die am 24. Mai 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland unmittelbare Geltung entfalten. Darin ist unter anderem geregelt, dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Falle von Datenschutzverletzungen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verpflichtet ist, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren und betroffene Personen zu benachrichtigen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Welche Informationspflichten Krankenhäuser künftig im Falle von Datenschutzverletzungen erfüllen müssen und konkr…

Schlagworte

VERLETZUNG RISIKO MELDEPFLICHT RECHT KRANKENHAUS BESCHREIBUNG DEUTSCHLAND PERSONEN KRANKENHÄUSER SICHERHEIT OFFENLEGUNG ES IDENTITÄTSDIEBSTAHL VERTRAULICHKEIT VERZÖGERUNG WAHRSCHEINLICHKEIT