CareLit Fachartikel

Reform des Heilpraktikergesetzes 2016 Leitlinien Überprüfung 2017

wir.Heilpraktiker, Düsseldorf · 2018 · Heft 4 · S. 32

Dokument
182696
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
wir.Heilpraktiker, Düsseldorf
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 3
Seiten
32
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
1430-78471391
DOI

Zusammenfassung

Damit hat ein Heilpraktiker in Zukunft ein umfassendes Ausbildungsspektrum zu durchlaufen und kann die Berufsausübung nur erlangen, wenn all diese Kenntnisse und Fähigkeiten anwendungssicher in der amrsärztlichen Überprüfung gezeigt worden sind. Mir der Gesetzesänderung werden die Bundesländer verpflichtet, in ihrer Verwaltung bei der Abnahme der Überprüfungen für die Berufserlaubnis ein weitgehend bundeseinheitlich gestaltetes Niveau zu sichern. Behörden haben damit einen direkten Einfluss auf die Zulassung und Kontrolle von Heilprakriker-Praxen.

Schlagworte

BUNDESLÄNDER HEILPRAKTIKER LESEN GESUNDHEIT REFORM SACHSEN LEITLINIEN BEVÖLKERUNG PATIENTEN ANATOMIE PHYSIOLOGIE PATHOLOGIE SINNESORGANE SCHWANGERSCHAFT GERIATRIE BERUFSAUSÜBUNG