CareLit Fachartikel
Reform des Heilpraktikergesetzes 2016 Leitlinien Überprüfung 2017
wir.Heilpraktiker, Düsseldorf · 2018 · Heft 4 · S. 32
Dokument
182696
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Damit hat ein Heilpraktiker in Zukunft ein umfassendes Ausbildungsspektrum zu durchlaufen und kann die Berufsausübung nur erlangen, wenn all diese Kenntnisse und Fähigkeiten anwendungssicher in der amrsärztlichen Überprüfung gezeigt worden sind. Mir der Gesetzesänderung werden die Bundesländer verpflichtet, in ihrer Verwaltung bei der Abnahme der Überprüfungen für die Berufserlaubnis ein weitgehend bundeseinheitlich gestaltetes Niveau zu sichern. Behörden haben damit einen direkten Einfluss auf die Zulassung und Kontrolle von Heilprakriker-Praxen.
Schlagworte
BUNDESLÄNDER
HEILPRAKTIKER
LESEN
GESUNDHEIT
REFORM
SACHSEN
LEITLINIEN
BEVÖLKERUNG
PATIENTEN
ANATOMIE
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SCHWANGERSCHAFT
GERIATRIE
BERUFSAUSÜBUNG