Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 4 · S. 201 bis 205
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. war vom 15.8.2008 bis zum 31.5.2014 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Dresden im Rahmen verschiedener befristeter Arbeitsverhältnisse tätig. Nach den Regelungen des TV-L war er in der Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert. Zuletzt war er Stufe 3 dieser Entgeltgruppe zugeordnet. Vom 1.6.2014 bis zum 31.7.2017 war er auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrags als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bekl. beschäftigt und wurde ebenfalls nach Entgeltgruppe 13 Stufe 3 TV-L vergütet. Der Bekl. betreibt ein Forschungsinstitut auf dem Gebiet der Werkstoffwissenschaft und ist…