CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst oder Vollarbeitszeit Auslegung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 4 · S. 231 bis 239
Dokument
182708
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend streiten sich die Parteien lediglich darüber, ob die vom Kläger bei einem Schichtmodell von zwölf Schichtdiensten im Block die in der zweiten Woche von 20:15 Uhr bis 18:15 Uhr geleistete Schicht komplett Vollarbeitszeit im Sinne des § 6 Abs. 1 b TVöD-B darstellt oder ob er zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr Bereitschaftsdienst im Sinne des § 7 Abs. 3 TVöD-B oder Bereitschaftszeit im Sinne des § 9 Abs. 1 TVöD-B leistet. Damit streiten die Parteien über den Umfang seiner Leistungspflicht.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
ZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
ES
ARBEIT
AUFMERKSAMKEIT
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
MENSCHEN
VERSTÄNDNIS
ALTENPFLEGE
ESSEN