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Die Aufhebung von Genehmigungsfiktionen gemäß § 13 Abs. 3a SGB V nach § 45 SGB X Wie gewonnen, so zerronnen?

Uyanik, M.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 4 · S. 53 bis 60

Dokument
182807
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Uyanik, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 70
Seiten
53 bis 60
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Man kann nicht „nicht kommunizieren, stellte schon der österreichische Psychotherapeut und Philosoph Paul Watzlawick^ fest. Diesem Leitsatz folgen offensichtlich auch die Väter und Mütter des Patientenrechtegesetzes vom 20.2.2013, denn sie schließen aus einem temporären Schweigen der Krankenkassen hinsichtlich eines Leistungsantrages eines Versicherten auf eine Zustimmung zu eben jenem Leistungsantrag. Aber: Kann diese fingierte Genehmigung wieder zurückgenommen werden

Schlagworte

URTEIL KRANKENKASSE LEISTUNG RECHTSPRECHUNG RECHT VERSICHERUNGSRECHT VÄTER MÜTTER PATIENTENRECHTE ZEIT PRAXIS ZAHNÄRZTE REHABILITATION KOMMUNIKATION ROLLE GESETZGEBUNG