CareLit Fachartikel
Anspruch auf Erstattung von Umsatzsteuer Pflicht des Krankenhausträgers zur Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung § 129a SGB V, §§ 398ff, 812 BGB, § 164 AO
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 4 · S. 70 bis 76
Dokument
182809
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkassen haben keinen Anspruch gegen den Träger eines Krankenhauses auf Erstattung von Umsatzsteuer, die sie für in den Jahren 2008 bis 2011 individuell hergestellte und an ihre Versicherten im Rahmen ambulanter Behandlungen verabreichte Arzneimittel und Arzneimittelzubereitungen gezahlt haben, wenn und solange die Zahlung der Umsatzsteuer durch den Krankenhausträger an das Finanzamt auf einer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgten Steuerfestsetzung {§ 164 AO) beruht.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
URTEIL
LEISTUNG
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTELZUBEREITUNGEN
HÖHE
VERTRÄGE
APOTHEKEN
LÖSUNGEN
OFFENLEGUNG
ZYTOSTATIKA
PATIENTEN
ES
FINANZVERWALTUNG